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   LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 215/09   

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https://dejure.org/2009,35088
LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 215/09 (https://dejure.org/2009,35088)
LG Aurich, Entscheidung vom 27.10.2009 - 4 S 215/09 (https://dejure.org/2009,35088)
LG Aurich, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 4 S 215/09 (https://dejure.org/2009,35088)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist aufgrund Einlegung der Berufung beim unzuständigen Berufungsgericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 519 Abs 1 ZPO; § 517 ZPO; § 233 ZPO; § 72 Abs 2 S 3 GVG; § 2a JusGerZustV ND
    Begründetheit; Berufung; Berufungseinlegung; Berufungsfrist; Berufungsgericht; Berufungsschrift; Einreichung; Formerfordernis; Fristen; Fristversäumung; Fristwahrung; Gerichtszuständigkeit; Information; Kartellrechtssache; Rechtsirrtum; Rechtsmittel; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in

    Auszug aus LG Aurich, 27.10.2009 - 4 S 215/09
    Durch Einlegung der Berufung beim Landgericht O. hat die Beklagte die Berufungsfrist nicht gewahrt, denn die Berufung ist gemäß § 519 Abs. 1 ZPO beim Berufungsgericht einzulegen (vgl. BGH NJW 2000, 1574 ff.).
  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 240/09

    Fristwahrende Wirkung einer am Abend des letzten Tags einer Frist bei einem

    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aurich vom 27. Oktober 2009 (4 S 215/09) wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
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